Narrenordnung - Narrenzunft Pflug-Raicher Uttenweiler e.V.

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Narrenordnung

Verein

Grundsätzlich gilt:

  • Jeder Narr, der im Häs auftreten möchte, muss Mitglied der Narrenzunft Pflugraicher e.V. sein.
  • Jedes Mitglied hat sich ordnungsgemäß laut Häsordnung seiner Gruppe anzuziehen.
  • Der Narr muss während des Umzuges bzw. Auftrittes unerkannt bleiben, d.h.
  • laut Häsordnung bekleidet sein.
  • Die Gruppe hat sich so zu benehmen, wie es vom Gruppenvogt gewünscht wird.
  • Bei Umzügen ist geschlossen miteinander zu „springen“.
  • Der Umzug beginnt am Aufstellungsplatz und wird geschlossen zu Ende geführt.
  • Jedes Mitglied hat sich, sobald es im Häs auftritt, so zu verhalten, dass weder Andere, noch das Ansehen der Zunft zu Schaden gelangen.
  • Insbesondere wird hier vor übermäßigem Alkoholgenuss gewarnt.
  • Grundregel: Jedem zur Freud und niemandem zum Leid.
  • Das Verleihen des Narrenhäses ist nur an Mitglieder und nach Rücksprache mit
  • dem Narrenrat gestattet.
  • Das aktive Mitglied darf mit dem Häs nur bei Umzügen und Veranstaltungen, die von
  • der Narrenzunft Pflugraicher besucht werden, teilnehmen.
  • Eine Ausnahmeregelung kann nur vom Zunftmeister oder Vorsitzenden erteilt werden.
  • Bei Austritt oder Ausschluss darf weder Häs noch Maske in der Öffentlichkeit getragen werden.
  • Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person an den Veranstaltungen der Narrenzunft Pflugraicher teilnehmen.
  • Ausnahmen werden durch den Narrenrat beschlossen.
  • Bei allen Veranstaltungen wird auf das Jugendschutzgesetz geachtet.
  • Masken können erst ab dem 11. Lebensjahr beim Narrenrat beantragt werden.
  • Jedes Neumitglied springt mit einem Leihhäs mindestens ein Jahr auf Probe.
  • Die Aufnahme zum Vollmitglied erfolgt durch den Narrenrat.
  • Im Interesse der Gruppe ist es für jedes aktive Mitglied selbstverständlich, an den vom Narrenrat festgelegten Pflichtausfahrten teilzunehmen.
  • Die auswärtigen Mitglieder haben sich am öffentlichen Vereinsaushang zu informieren bzw. im Internet unter www.nz-pflug-raicher.de.
  • Alle Mitglieder sind weisungsgebunden gegenüber dem Narrenrat und den Gruppenvögten.
  • Falls dem Gruppenvogt bzw. Narrenrat nicht Folge geleistet wird, muss mit entsprechenden Konsequenzen (z. B. Verwarnung, Teilnahmesperre oder Ausschluss) gerechnet werden.
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Pflichtgruppenversammlung

Jährlich findet für alle aktiven Mitglieder jährlich vor der Fasnetssaison eine Pflichtgruppenversammlung statt. Ihre Aufgaben sind:

  • Vorstellung der Probemitglieder
  • Narrentaufe der neuen Mitglieder
  • Bestätigung der Punktesystemregelung oder einer vergleichbaren neuen Regelung
  • Fasnets- und sonstige Termine
  • Anträge
  • Verschiedenes

Versicherung

Für jedes Mitglied der Gruppe wird über die Narrenzunft Pflugraicher e.V. jährlich eine Unfallversicherung abgeschlossen.

Das Narrenhäs

  • Das Narrenhäs darf bei der Herstellung nicht vom Grundaussehen der Idee abweichen.
  • Maske und Stoff müssen über die Narrenzunft Pflugraicher e.V. bezogen werden und sind entsprechend dem Zuschnitt zu verwenden.

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