Narrenordnung
Verein
Grundsätzlich gilt:
- Jeder Narr, der im Häs auftreten möchte, muss Mitglied der Narrenzunft Pflugraicher e.V. sein.
- Jedes Mitglied hat sich ordnungsgemäß laut Häsordnung seiner Gruppe anzuziehen.
- Der Narr muss während des Umzuges bzw. Auftrittes unerkannt bleiben, d.h.
- laut Häsordnung bekleidet sein.
- Die Gruppe hat sich so zu benehmen, wie es vom Gruppenvogt gewünscht wird.
- Bei Umzügen ist geschlossen miteinander zu „springen“.
- Der Umzug beginnt am Aufstellungsplatz und wird geschlossen zu Ende geführt.
- Jedes Mitglied hat sich, sobald es im Häs auftritt, so zu verhalten, dass weder Andere, noch das Ansehen der Zunft zu Schaden gelangen.
- Insbesondere wird hier vor übermäßigem Alkoholgenuss gewarnt.
- Grundregel: Jedem zur Freud und niemandem zum Leid.
- Das Verleihen des Narrenhäses ist nur an Mitglieder und nach Rücksprache mit
- dem Narrenrat gestattet.
- Das aktive Mitglied darf mit dem Häs nur bei Umzügen und Veranstaltungen, die von
- der Narrenzunft Pflugraicher besucht werden, teilnehmen.
- Eine Ausnahmeregelung kann nur vom Zunftmeister oder Vorsitzenden erteilt werden.
- Bei Austritt oder Ausschluss darf weder Häs noch Maske in der Öffentlichkeit getragen werden.
- Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person an den Veranstaltungen der Narrenzunft Pflugraicher teilnehmen.
- Ausnahmen werden durch den Narrenrat beschlossen.
- Bei allen Veranstaltungen wird auf das Jugendschutzgesetz geachtet.
- Masken können erst ab dem 11. Lebensjahr beim Narrenrat beantragt werden.
- Jedes Neumitglied springt mit einem Leihhäs mindestens ein Jahr auf Probe.
- Die Aufnahme zum Vollmitglied erfolgt durch den Narrenrat.
- Im Interesse der Gruppe ist es für jedes aktive Mitglied selbstverständlich, an den vom Narrenrat festgelegten Pflichtausfahrten teilzunehmen.
- Die auswärtigen Mitglieder haben sich am öffentlichen Vereinsaushang zu informieren bzw. im Internet unter www.nz-pflug-raicher.de.
- Alle Mitglieder sind weisungsgebunden gegenüber dem Narrenrat und den Gruppenvögten.
- Falls dem Gruppenvogt bzw. Narrenrat nicht Folge geleistet wird, muss mit entsprechenden Konsequenzen (z. B. Verwarnung, Teilnahmesperre oder Ausschluss) gerechnet werden.
·
Pflichtgruppenversammlung
Jährlich findet für alle aktiven Mitglieder jährlich vor der Fasnetssaison eine Pflichtgruppenversammlung statt. Ihre Aufgaben sind:
- Vorstellung der Probemitglieder
- Narrentaufe der neuen Mitglieder
- Bestätigung der Punktesystemregelung oder einer vergleichbaren neuen Regelung
- Fasnets- und sonstige Termine
- Anträge
- Verschiedenes
Versicherung
Für jedes Mitglied der Gruppe wird über die Narrenzunft Pflugraicher e.V. jährlich eine Unfallversicherung abgeschlossen.
Das Narrenhäs
- Das Narrenhäs darf bei der Herstellung nicht vom Grundaussehen der Idee abweichen.
- Maske und Stoff müssen über die Narrenzunft Pflugraicher e.V. bezogen werden und sind entsprechend dem Zuschnitt zu verwenden.